§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und der Firma Leopard Safari Schwemmer, Inhaber Dieter Schwemmer (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.§ 2 Reisevermittlungsvertrag, Vertragsabwicklung
2.1 Leopard Safari Schwemmer (nachfolgend „LSS“ genannt) wird als Reisevermittler für Jagd- & Abenteuerreisen und sonstigen Angeboten tätig.2.2 LSS erbringt keine Reiseleistungen in eigener Verantwortung, sondern vermittelt lediglich den Abschluss eines Reisevertrages zwischen dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) und dem im Angebot oder Prospekt aufgeführtem Reiseveranstalter und/ oder sonstigen Anbieter touristischer Leistungen aus dem In- und Ausland auf. Dies gilt nicht nur dann, wenn Vertragsgegenstand eine Einzelleistung ist, sondern auch, wenn mehrere Einzelleistungen sonstiger Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Hotels, Mietswagengesellschaften etc.) vermittelt werden und erkennbar ist, dass die genau bezeichneten Leistungen separat angeboten werden, unter fremder Verantwortung durchgeführt und gesondert gezahlt werden müssen.
2.3 Die von LSS über die Homepage www.LeopardSafariSchwemmer.com dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot von LSS dar.
2.4 Der Nutzer der Homepage www.LeopardSafariSchwemmer.com kann Informationen, Verfügbarkeiten und Preise zu Jagd- und Abenteuerreisen erfragen. Mit Ausfüllen und Absenden der Informationsfelder des Online- Kontaktformulars, fragt der Nutzer bei LSS an, ihm anhand der eingegebenen Daten und Informationen, die gewünschten Reisedienstleistungen oder Reisepakete vorzuschlagen.
Erst mit dem Buchungsauftrag des Kunden, der schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail/ Internet) erteilt werden kann, bietet der Kunde LSS verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch die Annahmeerklärung von LSS zustande kommt. Der Vertragsschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischen Weg erteilt, so bestätigt LSS grundsätzlich zunächst nur den Auftrag des Kunden. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrages dar.
Mit Zustandekommen des Reisevermittlungsvertrags beauftragt und bevollmächtigt der Reisende LSS, einen Reisevertrag mit dem jeweils im Vertrag genannten Reiseveranstalter bzw. mit anderen Leistungsträgern weitere Verträge zu vermitteln und abzuschließen.
2.5 LSS wird nur dann als Reiseveranstalter tätig, wenn dies ausdrücklich im Reisevertrag vereinbart ist und LSS ausdrücklich als Reiseveranstalter bezeichnet ist.
§ 3 Hinweise zum vermittelten Vertrag/ Obliegenheiten
3.1 Die von LSS vermittelte Jagdreise und Abenteuerreise wird also von den im Vertrag bezeichneten Reiseveranstaltern in eigener Verantwortung durchgeführt. Unter Voraussetzung der Einhaltung der gesetzlichen Einbeziehungsvorschriften gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Reservierungs-, Beförderungsbedingungen oder die sonstigen Regelungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. touristischen Leistungsanbieters parallel zu diesen Vermittlungsbedingungen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Haftungsbegrenzung, Stornierung, Umbuchung, Rückzahlung, Erklärungs- und Verjährungsfristen sowie andere Vertragsbedingungen geregelt sein. Die entsprechenden AGB der jeweiligen touristischen Leistungsträger oder Reiseveranstalter werden dem Kunden, soweit verfügbar, auf der Homepage zur Einsichtnahme bereitgestellt sowie im Buchungsvorschlag von LSS mit versandt.3.2 LSS hat gemeinsam mit dem Kunden die Pflicht die vom Reiseveranstalter und/ oder touristischen Leistungsanbieter Vertrags- und Reiseunterlagen, die dem Kunden durch den Reiseveranstalter oder LSS ausgehändigt wurden, wie z.B. Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei ist der Kunde - schon im Rahmen seiner eigenen Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB - verpflichtet für ihn erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich gegenüber LSS zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Die Schadensersatzverpflichtung von LSS entfällt vollständig, wenn die in § 3.2 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.
§ 4 Unsere Leistungen als Reisevermittler
4.1 Die Verpflichtung von LSS als Reisevermittler gegenüber dem Kunden beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen Jagd- und Abenteuerreisen. Eine Haftung für die vom Reiseveranstalter oder sonstigen Dritten erbrachten Leistungen besteht nicht.4.2 Beförderungen im Linien- oder Charterverkehr, für die die Beförderungsunternehmen einen Beförderungsnachweis ausstellen, sowie Sonderveranstaltungen wie z.B. Ausflüge und Führungen, werden immer nur von LSS vermittelt.
§ 5 Vermittlungsentgelt
5.1 LSS erhält sein Entgelt als Vermittlungsprovision vom vermittelten Reiseveranstalter und/ oder touristischen Leistungserbringer. Dem Kunden entstehen grundsätzlich keine Kosten.5.2 In konkret mit dem Kunden vereinbarten Einzelfällen stellt LSS jedoch für zusätzlich erbrachte Leistungen zusätzliche Entgelte in Rechnung, z. B. für die Beschaffung von Visa etc.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Mit dem Buchungsvorschlag werden dem Kunden die Zahlungsbedingungen übermittelt. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie von LSS auch die Rechnung mit der fälligen Vorauszahlung, die -sofern nichts anderes vereinbart wurde- 25 % der Gesamtreisekosten pro Person beträgt. Die Restzahlung ist entsprechend der Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters fällig und auf das Konto von LSS einzuzahlen. Eingegangene Beträge werden seitens LSS unverzüglich dem Reiseveranstalter gutgeschrieben.6.2 Eventuelle Nachteile, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Kunden verursacht werden und nicht auf ein Verschulden seitens LSS zurückgehen, hat der Kunde zu tragen.
6.3 Eine Verpflichtung von LSS zur Bevorschussung der Reisekosten besteht nicht.
§ 7 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, vorzeitiger Abbruch & Widerrufsrecht
7.1 Tritt der Kunde vor Reisebeginn von der Reise wirksam zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann LSS für seine Vermittlungstätigkeit dem Kunden die nachweisbar entstandenen tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Reiseveranstalters aufgrund seiner Geschäftsbedingungen. LSS empfiehlt im übrigen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.7.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Umbuchungen hinsichtlich des Reiseziels, der Reisetermine oder der Beförderungsart vorgenommen, so erhebt der Reisevermittler, ungeachtet etwaiger Ansprüche des Reiseveranstalters aufgrund seiner Geschäftsbedingungen, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Reiseteilnehmer.
7.3 Durch Abschluss des Vermittlungsvertrages zwischen dem Kunden und LSS, steht dem Kunden gem. Fernabgabegesetz kein Widerspruchsrecht zu. Das Gesetz sieht vor, dass der Vertragspartner kein Widerrufsrecht bei Buchungen von Reiseleistungen hat. LSS erfüllt hiermit seine Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB und den Pflichten nach § 312 e BGB mit der Bekanntgabe in seinen Vermittlungsbedingungen.
§ 8 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Hinsichtlich des Rücktritts und der Kündigung seitens des Reiseveranstalters gelten ausschließlich dessen Geschäftsbedingungen. LSS erhebt in diesem Fall nur dann eine Bearbeitungsgebühr i.S.v. § 7.1 wenn der Rücktritt oder die Kündigung des Reiseveranstalters durch einen von dem Kunden zu vertretenden Umstand veranlasst worden ist.§ 9 Haftung des Reisevermittlers aus dem Vermittlungsvertrag
9.1 Soweit LSS eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden eingegangen ist, haftet LSS nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträge mit den zu vermittelnden Reiseveranstaltern und/ oder sonstigen Leistungsträgern.9.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung haftet LSS als Reisevermittler bzgl. der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- und Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reise entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichem Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit LSS gem. § 651a II BGB, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung als Veranstalter erbringt.
9.3 Die Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit LSS nicht seine vertraglichen Hauptpflichten verletzt oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.
9.4 Dem Kunden ist bekannt, dass die vermittelte Jagdreise und/ oder Abenteuerreise mit sonstigen Urlaubsreisen nicht vergleichbar ist. Die von dem LSS vermittelten Reisen finden in freier Wildbahn statt. Die Jagdgebiete unterliegen einer Vielzahl von nicht beeinflussbaren Unabwägbarkeiten, Witterungsverhältnissen, Einstandsverhalten des Wildes, aktuelle Äsungssituation, etc. Es kann daher zu von LSS nicht beeinflussbaren Mängeln im Komfort der Jagdreise kommen, wofür LSS nicht haftet. Auch kann LSS keine Garantie auf Gewicht, Größe und Klasse von Trophäen abgeben. LSS ist an Absprachen des Reisenden mit Dritten (z. B. Jagdpersonal, Begleiter, usw.) nicht gebunden. Eine Bindung tritt insoweit nur dann ein, wenn sie zuvor dem Kunden schriftlich zugesichert worden ist.
9.5 LSS haftet weiter nicht für Unglücksfälle, Gepäckverlust, Beschädigungen, Verspätungen, Schäden und Aufwendungen aus höherer Gewalt. Hierzu gehören insbesondere Jagd- und Verkehrsunfälle, Streiks, Verspätungen, politische Unruhen, Krieg und Naturkatastrophen. Für die Einhaltung behördlicher Vorschriften, insbesondere der Pass- und Zollbestimmungen sowie der internationalen Abkommen über den Artenschutz ist der Reisende selbst verantwortlich.
9.6 Die Haftung von LSS für Unfälle bei der Inanspruchnahme von Reviereinrichtungen und Beförderungsmitteln im Jagdrevier ist ausgeschlossen.
§ 10 Reiseunterlagen, Sicherungsscheine, ausländische Reiseveranstalter
10.1 Die Reiseunterlagen vom Leistungsträger werden dem entweder direkt an den Kunden bzw. über LSS – als Reisevermittlung - auf dem Postweg zugeschickt. LSS ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollte dem Kunden, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, sollte er sich bitte unbedingt an LSS wenden.10.2 Mit Ausnahme des Sicherungsscheins und der Reisbestätigung erhält der Kunde die Reiseunterlagen (z.B. Gutscheine/ Voucher, Flugscheine etc.) erst nach vollständiger Bezahlung der Reise.
10.3 LSS weist Sie ausdrücklich daraufhin, dass ein Sicherungsschein bei bestimmten Reisen über Wild- und Jagdfarmen nicht übergeben werden kann. Diese Reiseveranstalter haben ihren Hauptsitz nicht in den Mitgliedsstaaten der EG bzw. nicht im Geltungsbereich des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum worauf nationales Reisevertragsrecht Anwendung findet und unterliegen damit als Reiseveranstalter nicht dem deutschen Reiserecht. Nach dortigem Recht ist ein Sicherungsschein unbekannt bzw. gibt es die Notwendigkeit der Aushändigung eines Sicherungsscheins nicht, so dass auch kein Sicherungsschein erteilt werden kann. Hierauf weist LSS aber schon ausdrücklich im Angebot darauf hin.
§ 11 Versicherungen
11.1 Die vom Reiseveranstalter angebotenen Reisen enthalten grundsätzlich keine Reiseversicherungen. LSS empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung, insbesondere für Reisegepäck, Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung, die der Kunde ebenfalls von LSS vermittelt bekommen kann. Tritt tatsächlich ein Versicherungsfall ein, so ist die jeweilige Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. LSS ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.11.2 Sind bei bestimmten Reisen Versicherungen eingeschlossen, so weißt LSS den Kunden in dem Reiseangebot darauf hin.
11.3 Der Kunde als Jagdgast ist verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Jagdhaftpflichtschutz zu sorgen. Jede Schussabgabe erfolgt auf eigenes Risiko des Reisenden. Bei Erlegung eines durch den begleitenden Jagdführer nicht freigegebenen Stückes Wild hat der Kunde mit Sanktionen des Ziellandes, insbesondere auch einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen. Hierauf wird der Kunde ausdrücklich aufmerksam gemacht.
11.4 Für alle Schäden, die im Zuge der Reise vom Jagdgast selbst, vom Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, wird LSS keine Haftung übernommen.
§ 12 Hinweis auf Pass-, Visa-, Devisen- ,Gesundheits- und Waffenbestimmungen
12.1 Es ist die Verpflichtung des jeweiligen Reiseveranstalters eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, dem Nutzer über Pass- und Visumserfordernisse für Angehörige des Mitgliedsstaats, in dem die Reise angeboten wird, zu unterrichten sowie Informationen über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, noch vor Vertragsschluss und Rückbestätigung der Buchung zu geben.12.2 Ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein, gibt LSS auf dieser Website ebenfalls allgemeine Informationen zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheits- und Waffenstimmungen für deutsche Staatsbürger als Vorabinformation aus öffentlich zugänglichen Quellen, ohne Übernahme irgendwelcher Verantwortlichkeit für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Zusätzlich wird dem Kunden angeraten, zu Pass-, Visa-, Gesundheits- oder auch Devisenbestimmungen verbindliche Informationen beim jeweiligen Reiseveranstalter oder bei der in Frage kommenden ausländischen Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter einzuholen. Eine spezielle Nachforschungspflicht von LSS besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht.
12.3 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, etwaig erforderlichen Impfungen sowie der Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung erwachsen, gehen alleine zu Lasten des Kunden.
§ 13 Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Reisevermittler
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/ oder Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.13.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen, bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen den Reisevermittler begründeten Umstände Kenntnis erlangt.
13.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Reisunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben. Der Reiseveranstalter, sonstige Leistungsträger oder Dritte sind weder beauftragt noch bevollmächtigt, Ansprüche mit Wirkung gegenüber LSS anzuerkennen.
§ 14 Verjährung
14.1 Ansprüche des Kunden gegenüber LSS, gleich aus welchem Rechtsgrund –jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung- verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Vermittlers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.14.2 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder der Reisevermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§ 15 Trophäen und Präparationen
15.1 Vorpräparation, Präparation und Transport von Jagdtrophäen, deren Ausfuhr aus dem Reiseland und Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland oder ihr sonstiges Heimatland sowie die Beschaffung der notwendigen Papiere hierfür sind nicht Gegenstand des Reisevermittlungsvertrages.15.2 Werden entsprechende Leistungen von Dritten übernommen, so übernimmt LSS hierfür keine Haftung.
15.3 Die Bewertung von Trophäen erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen des Reiselandes oder des Reiseveranstalters und durch die dort zuständigen Behörden.
15.4 Ansprüche aus der Bewertung der Trophäen oder Einsprüche des Kunden hiergegen entfalten gegenüber LSS keine Wirkung.
§ 16 Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen LSS ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Der Kunde kann LSS gegenüber nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt, unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.§ 17 Datenschutz
17.1 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde LSS zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst , gespeichert und verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Ihre persönlichen Daten als Kunde oder Interessent löschen wir nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.17.2 LSS möchte den Kunden zukünftig über aktuelle Angebote informieren und unterstellt seine Einwilligung, soweit nicht für LSS erkennbar ist, dass er derartige Informationen nicht wünscht und er nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, jederzeit der Verwendung seiner Daten zu widersprechen. Wenn Sie als Kunde die Übermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie LSS bitte hiervon.
§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und LSS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18.2 Der Kunde kann LSS nur an dessen Sitz verklagen.
18.3 Für Klagen von LSS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LSS vereinbart.
§ 19 Schlussbestimmungen
19.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.19.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevermittlungsvertrages sowie der dem Reisevermittlungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der AGB im Ganzen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung trifft die gesetzliche Regelung.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –